Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen AOE Gebäudemanagement, Bürgerweg 14, 34225 Baunatal (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") geschlossen werden.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und AOE Gebäudemanagement zustande.
AOE Gebäudemanagement bietet folgende Dienstleistungen an:
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Dienstleistung beauftragt und der Auftragnehmer die Buchung bestätigt. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail oder auf Wunsch telefonisch.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung, PayPal oder Kreditkarte. Weitere Zahlungsbedingungen finden Sie in unseren AGB.
Der Kunde kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Weitere Informationen zu Rücktrittsbedingungen finden Sie in unserer AGB.
AOE Gebäudemanagement haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Weitere Details zur Widerrufsbelehrung finden Sie hier.
Die Dienstleistungen werden zum vereinbarten Termin erbracht. Sollte AOE Gebäudemanagement den Termin aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen (z. B. höhere Gewalt), nicht einhalten können, wird der Kunde rechtzeitig informiert.
Der Kunde muss notwendige Materialien zur Verfügung stellen. Weitere Informationen zu Kundenpflichten finden Sie in der AGB.
AOE Gebäudemanagement verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragserfüllung gemäß der Datenschutzerklärung. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie unter Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Baunatal, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.